Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Weges "Vorderer Kleeweg", Flnr. 934, Gemarkung Meeder
Es ist beabsichtigt, eine Teilfläche des öff. Feldweges "Vorderer Kleeweg", Flnr.934, (Teilfläche zwischen nordöstliche Ecke Flnr. 933 und nordöstliche Ecke Flnr. 931, Gemarkung Meeder) für den öffentlichen Straßenverkehr einzuziehen.
Infolge Umsetzung baulicher Maßnahmen analog des Bauleitplans "Meeder Industriegebiet Süd-West-I.", wird eine gewerbliche Nutzung der öffentlichen Wegefläche angestrebt. Der Bebauungsplan entspricht dieser Zielsetzung und sieht diesbezüglich bereits eine Auflassung der öffentlichen Verkehrsfläche vor.
Die zur Einziehung beabsichtigte Wegefläche lag ab dem 01.03.2012, für einen Zeitraum von drei Monaten, bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 09, Herrn Höfer, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Ebenso bestand in diesem Zeitraum die Möglichkeit Einwendungen vorzutragen.
Mit Beschlussverabschiedung vom 19.06.2012 hat der Gemeinderat nach Würdigung des Sachverhaltes die Einziehung der Wegefläche beschlossen. Die begründende Verfügung wurde mit Wirkung zum 07.08.2012 ausgesprochen. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Meeder zum 01.08.2012.

