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Das ändert sich ab November 2009 für Bankkunden
Lesen Sie hier die wichtigsten Infos
Für Bankkunden gelten nach dem Wochenende neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die meisten Kunden haben deshalb in den vergangenen Wochen Post von ihren Banken bekommen. Oft handelt es sich dabei um viele Seiten in Juristen-deutsch. Kein Wunder, dass diese oft ungelesenen im Schrank landen – wenn nicht gar im Papierkorb. Einige Fragen und Antworten zu den wichtigsten Punkten der neuen AGB´s:
Warum werden die Geschäftsbedingungen geändert?
Am 31. Oktober tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die die Zahlungsbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum vereinheitlichen soll.
Was ändert sich bei Schäden durch gestohlene oder verlorene EC-Karten?
Wenn die EC-Karte abhanden kommt und Fremde damit Geld abbuchen, müssen einige Kunden demnächst wahrscheinlich bis zu einer Höhe von 150 Euro haften. Darauf weist Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Manche Institute haben aber angekündigt, auf die Selbstbeteiligung zu verzichten. Hier lohnt ein Blick in die AGB. Wer grob fahrlässig handelt und zum Beispiel seine Pin auf die Karte schreibt, haftet weiterhin unbegrenzt. Wer seine Karte verliert, sollte sein Geldinstitut umgehend informieren: Wenn es die Bank zulässt, dass danach noch Geld abgehoben werden kann, haftet sie allein.
Was ändert sich bei Überweisungen in Papierform?
In Zukunft haben Banken nicht mehr die Pflicht den auf dem Formular angegebenen Empfängernamen mit der Kontonummer abzugleichen. Beim Online- und Telefonbanking müssen sie das schon jetzt nicht. Bei einem Zahlendreher kann das Geld ungewollt bei jemand anderem landen.
Können Kunden irrtümliche Überweisungen in Zukunft noch aufhalten?
Nein. Grundsätzlich jedenfalls. Wer einen Beleg bei der Bank einwirft oder am Computer auf den Überweisungsknopf drückt, der ist das Geld erst mal los. Wer es sich danach anders überlegt, ist nach Auskunft von Stephanie Pallasch von der „Stiftung Warentest“ auf die Kulanz der Bank angewiesen.
Kann das Geld bei einer Überweisung zum falschen Konto verloren gehen?
In der Regel reicht nach Auskunft von Verbraucherschützer Nauhauser eine Benachrichtigung der Bank, damit der Betrag zurück gebucht werden kann. Damit das Geld dauerhaft wegkommt muss demnach dreifaches Pech im Spiel sein: Der Kunde müsste erstens die Kontonummer falsch schreiben, zweitens müsste es die falsche Nummer tatsächlich geben und drittens müsste der Empfänger mittellos sein und das Geld gleich ausgeben.
Wie verändern sich Lastschriften?
Ab dem 1. November dieses Jahres sind sogenannte Sepa-Lastschriften möglich – benannt nach der „Single Euro Payments Area“, also dem einheitlichen europäischen Zahlungsraum. Damit ist das Lastschriftverfahren in ganz Europa möglich.
Für diese Lastschriften gelten laut Pallasch andere Rückholfristen: Bis zu acht Wochen nach der Abbuchung kann der Kontoinhaber das Geld zurückfordern. Beim klassischen Lastschriftverfahren gilt eine Frist von sechs Wochen, allerdings ab dem Rechnungsabschluss, der meist zum Quartalsende erfolgt. Für die meisten Bankkunden wird sich zunächst nichts verändern, erst ab dem 1. November 2011 müssen die Banken ihr Lastschriftverfahren umgestellt haben.
Philip Heinz OVB
Josef Brunner
Aktuelles - letzte Änderung: Dienstag, 3. November 2009 | 8057 |