Covid 19 Pandemie

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit nunmehr über drei Monate belasten uns die Beschränkungen und Auflagen der weltweiten Pandemie in unserem täglichen Lebensablauf. Noch immer sind die Gefahren und Einflüsse auf unser aller Gesundheit nicht in dem Maße eingedämmt, welche uns ein „normales“ Miteinander eröffnet. Und nicht nur einmal musste ich in den vergangenen Wochen feststellen, „Covid 19“ ist sehr schnell näher als man sich wünscht. Doch zu unserem großen Dank können wir  in unserer Gemeinde sagen, dass wir von hohen Fallzahlen verschont geblieben sind. Anders bzw. demgegenüber sehen wir die vor einigen Tagen in unserem Landkreis Coburg (und einigen weiteren bundesweiten Hotspots) vorzuweisenden hohen Fallzahlen der Infektionen.

Diese Pandemie und ihre Folgen werden uns noch sehr lange beschäftigen. Die vielschichtigen Auswirkungen sind aktuell nicht greifbar, allenfalls erahnbar.

Auch „alte“ Gewohnheiten und Umgangsformen, welche für viele selbstverständlich waren, werden schmerzlich vermisst. Ich denke hier an unsere herzlichen Begrüßungen mit „Händeschütteln“ und unsere Treffen an Geburtstagen und Jubiläen, welche nicht stattfinden dürfen. Weiterhin denke ich an unsere Vereine und Gruppen mit ihren vielen Aktivitäten und deren unermessliche Bedeutung für unsere Gesellschaft, deren Wirken nahezu eingestellt ist.

Wenngleich die bis heute ausgesprochenen „Lockerungen“ des „Lockdown“ für viele von uns die zwingenden Erleichterungen bringen, bleibt dennoch ein großes Defizit im gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Umfeld und nicht zu vergessen, im wirtschaftlichen Bereich bestehen. Gerade letzterer wird unserer Gemeinde in den kommenden Haushalten noch größere Verantwortung abringen, nachdem uns erhebliche Ausfälle in den Steuereinnahmen zum Sparen zwingen werden.

So sehe ich mich aktuell (und berechtigt) von unseren Vereinen mit vielen Anfragen nach „Öffnung“ gemeindlicher Objekte betraut, welche unter Erstellung von umfangreichen und mit viel Einsatz erstellten Hygienekonzepten, erkundet wird. Gleichwohl, meine lieben Vereinsmitglieder und Vorstände, liebe Bürgerinnen und Bürger, ist es für uns nicht eröffnet, diesen Gesuchen in der aktuellen Lage zuzustimmen.

Ich möchte dies wie folgt begründen: Viele unserer gemeindlichen Liegenschaften wurden/werden von mehreren Organisationen und Menschen gemeinsam genutzt. Lassen Sie mich als Beispiel unsere alte Grundschule in Meeder oder das Haus der Bäuerin in Großwalbur nennen.

Eine Wiedereröffnung sollte meines Erachtens allen Aktiven im gleichen Umfang zustehen. Jedoch sehe ich im Vollzug dieser und der Beachtung eines des gesamten Gebäudes betreffenden Hygiene- und Reinigungskonzepts mit ggf. integrierten Raum-/Gebäudelüftungsvorgaben, nicht unerhebliche Restrisiken für die Gesundheit der Besucher. Im praktischen Bereich muss man diese Auflagen sogar als nicht leistbar bezeichnen, bedenken wir nur die beständige Reinigungspflicht der in den Gebäuden vorgehaltenen Gemeinschaftseinrichtungen wie Toiletten, Handläufe, Tür- und Fensterklinken nach jeder Benutzung der Einrichtung bzw. Wechsel der Gruppen.

Gerade aus der kommunalen Aufgaben- und Fürsorgepflicht erwachsen, besteht für uns eine gesonderte Pflicht, alle möglichen Risiken in Bezug auf unsere Mitmenschen (jeden Alters) auszuschließen bzw. diese auf ein absolutes Mindestmaß einzudämmen (sofern überhaupt möglich).

Diese gemeinsame Nutzung erfordert daher eine zwingende Abwägung im Begehren zur Öffnung einerseits, als auch zum Schutze aller Besucher andererseits, gerade aber der möglichen durch das RKI benannten besonders gefährdeten Kursteilnehmer oder Gruppen.

Dieser Schutz ist nach herrschender Meinung unserer delegierten Gemeinderatsmitglieder aus dem Sozialreferat, welche ich umfänglich teile, augenblicklich nicht zu gewährleisten.

Ich habe daher unter meinen vorstehenden Gedanken und Bestreben, mit Schreiben vom 05.06.2020, unseren Landtagsabgeordneten Martin Mittag gebeten, sich dafür einzusetzen, neue Regelungen bzw. Abweichungen für den ländlichen Raum an die entsprechenden Entscheidungsstellen anzuregen, welche natürlich unter Anbetracht der Pandemiegefährdungssituation angemessen, jedoch von kleinen Institutionen „leistbar“ sind. Meine Vorstellung diesbezüglich brachte ich in der Art zum Ausdruck, dass eine sehr weitreichende Lockerung von Standards ggf. in denjenigen Gebietskörperschaften vollzogen werden darf, in welchen eine gewisse Fallzahlengröße nicht überschritten wird. Denn pauschale Regelungen, wie gegenwärtig für eine Vielzahl von Fällen im gesamten Freistaat vorhanden, sind lokal nicht umsetzbar und werden auf Dauer unsere gesellschaftlichen Erfolge und Gemeinschaft nicht fördern.

In diesem Sinne verbleibe ich mit den besten Wünschen und meinen herzlichen Grüßen und sage erneut „Danke für Ihr Verständnis und Ihr Verhalten“.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Bernd Höfer

  1. Bürgermeister